Leistungen aus Haftpflichtrecht (gesetzlich, Verschulden des Verantwortlichen vorausgesetzt) von Sozialversicherern nicht gedeckt: Erwerbsausfall Haushaltschaden Rentenverkürzungsschaden Genugtuung (Schmerzensgeld); auch an Angehörige Pflege- und Betreuungsschaden Auslagen- und Spesenersatz