Welche Ansprüche bestehen ( Sozialversicherungsrecht, übriges Versicherungsrecht, Haftpflichtrecht), ist pro Einzelfall sorgfältig zu prüfen. Es besteht in juristischer Hinsicht dringender Handlungsbedarf, zumal die Zeit, sowohl wegen der Verjährungsfrage, aber auch wegen der Beweisbarkeit des Sachverhaltes, drängt.
Der Verein für Asbestopfer setzt sich, wie in den Statuten festgehalten, dafür ein, dass seine Mitglieder, seinen es Asbestopfer selbst, seien es Angehörige, zu ihrem Recht kommen.
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