Verstirbt ein Bezüger einer IV-Rente, haben die Witwe sowie die unter 18-jährigen Kinder Anrecht auf eine Hinterlassenenrente. Auch hier gilt, dass für Kinder, welche sich in einer Ausbildung befinden, die Altersgrenze auf 25 Jahre erhöht wird. Bei Zusammentreffen der Hinterlassenenleistungen aus der Hinterlassenenversicherung und der Unfallversicherung erfolgt wiederum eine Koordination, um eine Ueberentschädigung zu vermeiden.
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