Verein für
Asbestopfer und Angehörige (VAO)
Presse
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Schweiz erneut in einem Asbestfall wegen Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren verurteilt.
Vittime dell’amianto, la Svizzera viola il diritto internazionale
Nuova condanna della Corte europea dei diritti dell’uomo per la giurisprudenza in materia di prescrizione. Lo Stato deve risarcire.
Verjährung in Asbestfall gilt nicht
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Schweiz erneut in einem Asbestfall wegen Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren verurteilt.
«Man will die Asbesttragödie nicht sehen»
Der Zürcher Anwalt Martin Hablützel vertritt regelmässig Asbestopfer. Wir sprachen mit ihm angesichts der Aktualität des Themas bei der SBB.
«Es braucht weitere Zugeständnisse»
Die von der Wirtschaft zugesicherten Beiträge für Asbestopfer fliessen nur spärlich. Den Worten müssten endlich Taten folgen, fordert Stiftungsratspräsident Urs Berger.
100 Millionen Franken für Asbestopfer
Wer wegen der gefährlichen Faser an Krebs erkrankt ist, soll Geld aus einem Fonds erhalten. Darauf hat sich ein runder Tisch unter Leitung von Moritz Leuenberger geeinigt. Lesen Sie diesen Artikel mit unserem VAO-Präsidenten David Husmann.
Der italienische Staatsanwalt plant bereits die nächsten Asbest-Prozesse
Stephan Schmidheiny ficht das gestrige Urteil an. Ihm und Bruder Thomas droht eine weitere Anklage.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Schweiz erneut in einem Asbestfall verurteilt. Dieser geht zurück ans Glarner Kantonsgericht.
EGMR-Urteil gegen CH in Asbestfall
Weil einem Mann, der wegen Asbest an Krebs erkrankt war, kein faires Verfahren ermöglicht wurde, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Schweiz verurteilt.
Der Fall Howald Moor u.a. gegen Schweiz
Zur Debatte stand, ob sowohl Arbeitgeber als auch die SUVA als Sicherheitsverantwortliche für die Industrie beim Einsatz von Asbest Fehler begangen haben.
Stephan Schmidheiny in Italien verurteilt
Laut einem Richterspruch in Turin hat der Industrielle zu wenig unternommen, um Arbeiter vor der Gefährdung durch Asbest zu schützen.
Zwanzigjährige Verjährungsfrist gilt ab Anfang 2020
Das Parlament hat die absolute Verjährungsfrist für Ansprüche aus Personenschäden auf zwanzig Jahre verlängert. Ein Auslöser waren Asbestopfer.
Asbestopfer erhalten Recht
Der Europäische Gerichtshof pfeift das Bundesgericht zurück: Asbest-Opfer haben ein Recht auf Entschädigung. Ex-Asbest-Firmen wie Eternit und Alstom schweigen.