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Prozesse

Prozesse

 

Verschiedene Asbestopfer oder deren Angehörige haben Prozesse gegen frühere Arbeitgeber angestrengt. Bis heute hat noch kein Gericht einen Arbeitgeber verpflichtet, Schadenersatz- oder Genugtuungszahlungen an die Opfer zu leisten. Das Schweizerische Bundesgericht hat sich bis heute (Sept. 2019) auf den Standpunkt gestellt, dass diese Ansprüche spätestens nach Ablauf von 10 Jahren nach der Einatmung des Asbeststaubes verjähren würden. Obwohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in seinem wegweisenden Urteil festhielt, dass eine Verjährung nicht eintreten dürfe, bevor ein Opfer von seiner Erkraknung Kenntnis erlange, hat das BUndesgericht noch keinem Prozess "grünes Licht erteilt" und die Einrede der Verjährung zurückgewiesen.

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